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Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

Schweine sind im Ursprungsbetrieb vom Tierhalter so früh wie möglich, in der Regel spätestens nach dem Absetzen, mit einer offenen Ohrmarke zu kennzeichnen.

Die offenen Ohrmarke darf nur einmal verwendbar sein und muss auf der Vorderseite folgende Angaben in deutlich lesbarer schwarzer Schrift auf weißem Grund tragen:

  • DE für Deutschland
  • das für den Sitz des Betriebes geltende amtliche Kennzeichen
  • die letzen sieben Ziffern der Registriernummern des Geburtsbetriebes

Bei Verlust oder Unlesbarkeit der Ohrmarke muss der tierhalter das schwein unverzüglich erneut kennzeichnen. Die Ohrmarken können beim LkV- Landeskontrollverband nachbestellt werden. Nähere Informationen bekommt man beim LkV: www.erzeugerringe-bw.de

Alle Schweinehalter sind verpflichtet ein Bestandsregister zu führen. In diesem Bestandsregister muss sich unter Angabe der Ohrmarkennummer folgendes nachvollziehen lassen: Zugänge und Abgange von Schweinen sowie die Geburten und Todesfälle der Schweine.

Folgende Angaben sind einzutragen:

  • bei Geburt: Geburtsdatum und Anzahl
  • bei zugang: Name, Anschrift des bisherigen Besitzers, Zugangsdatum
  • bei Abgang: Name, Anschrift des erwerbers, Abgangsdatum
  • bei Verendung: Datum der Verendung und Anzahl

Das Bestandsregister kann handschriftlich oder in elektronischer Form geführt werden.

Weitere Informationen über die Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, sind der neuen "Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen über die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) 2007" zu entnehmen. Diese Informationsbroschüre wurde mit dem Gemeinsamen Antrag versendet und ist auch als Internetversion auf den Seiten des Ministeriums einzusehen.

 

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