FAKT-Herbstbegrünung E1.1, FAKT-Code 40: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünung bis 15.September des
Antragsjahres.
FAKT-Begrünungsmischungen E1.2, FAKT-Code 41: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünungsmischung bis
31. August des Antragsjahres.
FAKT-Winterbegrünung F1, FAKT-Code 50: Aussaat und Änderungsmeldung der Winterbegrünung bis 31. August
des Antragsjahres.
ÖVF-Zwischenfrucht, ÖVF-Code 20: Aussaat einer Kulturpflanzenmischung aus mindestens 2 Arten im Zeitraum vom
16. Juli bis 1. Oktober des Antragsjahres. Bewuchs muss bis mindestens 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben. Es
besteht die Möglichkeit, zusätzlich angemeldete ÖVF-Zwischenfrüchte wieder abzumelden oder bis zum 1. Oktober des
Antragsjahres auf andere Ackerflächen umzumelden.
Anbei ein Formular zur Änderung der
FAKT-Herbstbegrünung und/oder der ÖVF-Zwischenfrüchte.