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Allgemeinverfügung Sperrfristverschiebung für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland

Allgemeinverfügung
des Landratsamtes Tuttlingen vom 11.10.2017 zur Genehmigung der Verschiebung von Beginn und Ende der Verbotszeiträume gemäß § 6 Abs. 8 Nr. 2 der Düngeverordnung (DüV) vom 26.05.2017 (BGBl. S. 1305) zur Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland nach § 6 Abs. 10 DüV auf dem Gebiet des Landkreises Tuttlingen.

Allgemeinverfügung Sperrfristverschiebung, Landratsamt Tuttlingen vom 11.10.2017

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