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Gemeinsamer Antrag 2017 – Änderung der Begrünungen FAKT/ÖVF

Gemeinsamer Antrag 2017 – Änderung der Begrünungen FAKT/ÖVF

Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Antragsteller darauf hin, dass momentan noch die Möglichkeit besteht, Änderungen bei den FAKT-Begrünungen und den ÖVF-Zwischenfrüchten vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass der mit der Abgabe des Gemeinsamen Antrags beantragte Umfang nicht überschritten werden kann. Ebenso ist zu beachten, dass die notwendigen 5% ÖVF nicht unterschritten werden.

FAKT-Herbstbegrünung E1.1, FAKT-Code 40: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünung bis 15.September des Antragsjahres.

FAKT-Begrünungsmischungen E1.2, FAKT-Code 41: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünungsmischung bis 31. August des Antragsjahres.

FAKT-Winterbegrünung F1, FAKT-Code 50: Aussaat und Änderungsmeldung der Winterbegrünung bis 31. August des Antragsjahres.

ÖVF-Zwischenfrucht, ÖVF-Code 20: Aussaat einer Kulturpflanzenmischung aus mindestens 2 Arten im Zeitraum vom 16. Juli bis 1. Oktober des Antragsjahres. Bewuchs muss bis mindestens 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich angemeldete ÖVF-Zwischenfrüchte wieder abzumelden oder bis zum 1. Oktober des Antragsjahres auf andere Ackerflächen umzumelden.

Anbei ein Formular zur Änderung der FAKT-Herbstbegrünung und/oder der ÖVF-Zwischenfrüchte.

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